PARTNER
Für Ihre ersten zehn vermittelten Neukunden erhalten Sie jeweils 16 % auf den provisionsfähigen Netto-Paketpreis des ersten Vertragsjahres — einmalig für den Vertragsabschluss.
Sie kennen Unternehmen, die eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen prüfen und bei jeder Abweichung in dieselbe Schleife aus E-Mails, markierten PDFs und Rückfragen geraten? Stellen Sie den Kontakt her. Den Rest übernehmen wir — und Sie verdienen an jedem Vertrag mit.
Keine Teilnahmegebühr · Eindeutige Zuordnung jeder Vermittlung · Automatischer Statusaufstieg · Fairer Neukundenschutz
Für eine erfolgreich vermittelte Neukundschaft erhalten Sie je nach Partnerstatus 16 %, 18 % oder 23 % auf den provisionsfähigen Netto-Paketpreis des ersten Vertragsjahres. Bleibt das Unternehmen und verlängert um weitere zwölf Monate, kommen 10 % auf den Netto-Paketpreis der Verlängerung dazu.
Berechnungsgrundlage ist jeweils der provisionsfähige Netto-Paketpreis, nicht der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer.
Sie müssen nicht zur Vertriebsabteilung für korrekturbeleg.de werden. Ihre Aufgabe endet mit der Empfehlung — ab dem ersten Gespräch übernehmen wir und melden Ihnen zurück, was aus dem Kontakt geworden ist.
Sie kennen ein Unternehmen, für das der Prozess passt, und stellen den Kontakt her — persönlich, über Ihren Empfehlungslink oder über Ihren Partnercode.
Ab dem ersten Termin liegt alles bei uns — bis hin zum laufenden Betrieb und Support nach dem Vertragsabschluss.
Von der Registrierung bis zur Auszahlung sind es fünf Schritte — und Sie sehen in Ihrem Partnerbereich jederzeit, an welcher Stelle eine Vermittlung gerade steht.
Sie registrieren sich kostenlos. Nach der Freischaltung erhalten Sie Ihren persönlichen Partnerbereich und Ihre individuelle Partnerkennung — inklusive Übersicht über Vermittlungen, Status, Provisionen und den Fortschritt bis zum nächsten Level.
Über Ihren Empfehlungslink, Ihren Partnercode oder die direkte Anmeldung eines Interessenten im Partnerbereich. Gerade im B2B entstehen Kontakte im Gespräch — deshalb muss eine Empfehlung bei uns nicht zwingend über einen Klick laufen.
Produktvorstellung, Beratung, Angebot, Vertrag und Onboarding liegen bei der OreonX Software GmbH. Sie führen keine Vertragsverhandlungen und leisten keinen technischen Support.
Sobald das vermittelte Unternehmen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen und die zugehörige Rechnung bezahlt hat, gilt die Vermittlung als erfolgreich und wird Ihrem Partnerkonto gutgeschrieben.
Maßgeblich ist Ihr Partnerlevel zum Zeitpunkt des Abschlusses. Mit jeder weiteren erfolgreichen Vermittlung steigt Ihr Provisionssatz für zukünftige Neukunden.
Der Status richtet sich ausschließlich nach der Anzahl Ihrer erfolgreich vermittelten Neukunden. Der Aufstieg erfolgt automatisch — Sie müssen nichts beantragen und nichts verhandeln.
Für Ihre ersten zehn vermittelten Neukunden erhalten Sie jeweils 16 % auf den provisionsfähigen Netto-Paketpreis des ersten Vertragsjahres — einmalig für den Vertragsabschluss.
Mit der 11. erfolgreichen Vermittlung steigen Sie automatisch auf. Ab diesem Zeitpunkt gelten 18 % für jeden weiteren neu vermittelten Kunden.
Unser höchster Status. Ab der 51. erfolgreichen Vermittlung erhalten Sie dauerhaft 23 % für jede weitere Neukundenvermittlung.
Ein einmal erreichtes Level bleibt bestehen. Es gibt keine jährliche Rückstufung und keinen Neustart der Zählung. Der neue Satz gilt jeweils für Vermittlungen ab dem Aufstieg — bereits abgerechnete Abschlüsse werden nicht rückwirkend angepasst.
Hier unterscheidet sich unser Modell bewusst von klassischen Affiliate-Programmen. Die hohe Neukundenprovision gibt es einmalig für den Abschluss. Bleibt der Kunde und verlängert um weitere zwölf Monate, erhalten Sie erneut eine Provision — pauschal 10 %, unabhängig von Ihrem Partnerlevel.
Abhängig von Ihrem Partnerstatus zum Zeitpunkt des Abschlusses. Berechnet auf den provisionsfähigen Netto-Paketpreis des ersten Vertragsjahres.
Einheitlich für alle Partnerlevel. Berechnet auf den Netto-Paketpreis, der für das neue Vertragsjahr tatsächlich vereinbart und bezahlt wurde.
Sie sind Pro Partner und vermitteln ein Unternehmen mit einem Netto-Jahrespreis von 1.000 €. Bei Abschluss erhalten Sie 18 % = 180 €. Nach zwölf Monaten verlängert der Kunde dasselbe Paket: 10 % = 100 €. Aus dieser einen Vermittlung sind damit 280 € geworden.
Entscheidend ist immer das Paket, das tatsächlich verlängert wird. Wechselt der Kunde zur Verlängerung in ein größeres oder kleineres Paket, werden die 10 % auf den Netto-Paketpreis des neuen Vertragsjahres berechnet. Aus 1.000 € werden bei einem Wechsel auf 1.500 € netto also 150 € Verlängerungsprovision. Sie profitieren damit auch davon, wenn ein vermittelter Kunde langfristig wächst.
Eine Neukundenvermittlung hat für uns den höchsten Wert — deshalb honorieren wir den erstmaligen Abschluss mit bis zu 23 %. Bei einer Verlängerung besteht die Kundenbeziehung bereits; für diesen wiederkehrenden Umsatz gilt ein einheitlicher Satz von 10 %. So bleibt das Modell für beide Seiten dauerhaft kalkulierbar.
Angenommen, Sie sind Premium Partner und vermitteln ein Unternehmen mit einem Netto-Paketpreis von 2.000 € pro Jahr.
Beispielrechnung zur Veranschaulichung des Provisionsmodells. Maßgeblich sind die tatsächlich abgeschlossenen, bezahlten und provisionsfähigen Netto-Paketpreise.
Wir setzen auf nachvollziehbare Regeln statt komplizierter Bonusmodelle. Damit bleibt jederzeit erkennbar, woraus sich Ihre Provision ergibt.
Das Programm honoriert echte Empfehlungen und tatsächlich neu gewonnene Kunden. Damit alle Partner nach denselben Regeln vergütet werden, gilt der folgende Neukundenschutz — er schützt Ihre Vermittlungen ebenso wie unsere Bestandskunden.
Ein Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Vermittlung weder einen aktiven noch einen früheren kostenpflichtigen Vertrag für korrekturbeleg.de hatte, nicht bereits durch einen anderen Partner vermittelt wurde und sich nicht in einem dokumentierten Vertriebs-, Angebots- oder Abschlussprozess mit uns beziehungsweise der OreonX Software GmbH befindet.
War ein Unternehmen bereits Kunde, wird es durch Kündigung und späteren Neuabschluss nicht erneut provisionsberechtigt — auch dann nicht, wenn es anschließend einem anderen Partner zugeordnet wird. Ein solcher Vorgang ist eine Reaktivierung, keine Neukundenvermittlung. Die einmalige Neukundenprovision kann für dasselbe Unternehmen deshalb grundsätzlich nur einmal entstehen.
Bestehende Kunden, ehemalige Kunden und bereits bekannte Interessenten dürfen nicht nachträglich einem Partner zugeordnet werden, um einen Provisionsanspruch zu erzeugen. Ein Wechsel von Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Benutzerkonto oder Partnerzuordnung macht aus einem bekannten Kontakt keinen Neukunden.
Werden lediglich Firmierung, Gesellschaftsform oder Abrechnungseinheit geändert, während die Kundenbeziehung wirtschaftlich fortbesteht, entsteht dadurch kein neuer Anspruch auf eine Neukundenprovision. Maßgeblich ist der tatsächliche wirtschaftliche Zusammenhang, nicht der Name auf der Rechnung.
Für die reguläre Verlängerung eines vermittelten Kunden gilt die 10-%-Verlängerungsprovision. Eine Kündigung mit anschließendem Neuabschluss darf nicht dazu dienen, diese Regel zu umgehen und erneut 16 %, 18 % oder 23 % auszulösen. Besteht für eine Reaktivierung ein Anspruch, richtet er sich nach den Regeln für Bestandskunden.
Bei objektiv nachvollziehbaren Anhaltspunkten für eine künstlich herbeigeführte Vermittlung dürfen wir den Vorgang prüfen und die Auszahlung bis zur Klärung zurückstellen. Lagen die Voraussetzungen nicht vor, entsteht kein Anspruch. Bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Beträge können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten korrigiert oder mit künftigen Provisionen verrechnet werden.
Bestehende oder ehemalige Kunden lassen sich jedoch nicht durch Kündigung, Partnerwechsel oder erneute Registrierung künstlich zu Neukunden machen. Wer neue Geschäftskontakte bringt, verdient daran — und muss nicht befürchten, dass sich jemand anderes an bereits gewonnenen Kunden bedient.
Im persönlichen Partnerbereich sollen Sie jederzeit sehen, wie sich Ihre Partnerschaft entwickelt — vom aktuellen Status bis zu den offenen Provisionen.
Beispielhafte Darstellung des Partnerbereichs.
So bleibt der komplette Verlauf nachvollziehbar und Sie wissen jederzeit, was mit Ihren vermittelten Kontakten passiert.
Empfehlungen im B2B entstehen im Gespräch, in bestehenden Geschäftsbeziehungen und über persönliche Kontakte. Deshalb ist die Vermittlung auf mehreren Wegen möglich — per Empfehlungslink, per Partnercode oder durch die direkte Anmeldung eines Interessenten in Ihrem Partnerbereich.
Unternehmens-, Digitalisierungs-, Steuer- und Prozessberater, die ohnehin über Rechnungsprüfung und E-Rechnungsprozesse sprechen.
IT-Dienstleister, ERP-Berater, Softwarehäuser und Agenturen mit Kunden, bei denen E-Rechnungen täglich eingehen.
Branchen-Netzwerke, Verbände und Unternehmer mit passenden Kontakten. Entscheidend ist nicht die Größe Ihres Netzwerks, sondern die Passung.
Damit Sie korrekturbeleg.de professionell präsentieren können, steht Ihnen im Partnerbereich vorbereitetes Material zur Verfügung: Produktinformationen, digitale Flyer, Präsentationen, Screenshots, Erklärvideos, Logos und fertige E-Mail-Texte. Eigene Unterlagen müssen Sie nicht erstellen.
Nein. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenlos.
Nein. Eine Provision entsteht erst nach einem provisionsfähigen Vertragsabschluss und dem Eingang der entsprechenden Kundenzahlung.
Je nach Partnerstatus 16 %, 18 % oder 23 % auf den provisionsfähigen Netto-Paketpreis des ersten Vertragsjahres.
Nein. Das ist die einmalige Vergütung für die erfolgreiche Neukundenvermittlung. Für Verlängerungen gilt anschließend die separate Verlängerungsprovision von 10 %.
Nein. Die Verlängerungsprovision beträgt für alle Partnerlevel einheitlich 10 %.
Die 10 % werden auf den provisionsfähigen Netto-Paketpreis berechnet, der für das neue Vertragsjahr vereinbart und bezahlt wurde — bei einem größeren Paket entsprechend mehr.
Nein. Für den Partnerstatus zählen ausschließlich neu vermittelte Kunden.
Nein. Ein einmal erreichtes Level bleibt bestehen. Es gibt keine jährliche Rückstufung.
Nein. Ein höherer Satz gilt für erfolgreiche Vermittlungen ab dem Zeitpunkt des Aufstiegs.
Nein. Nach der Vermittlung übernehmen wir Beratung, Vertragsabwicklung, Onboarding, technischen Betrieb und Support.
Nein. Jeder provisionsberechtigte Kunde kann nur einem Partner zugeordnet werden.
Nein. Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Basis des provisionsfähigen Nettoumsatzes.
Nein. Ein Unternehmen, das bereits Kunde war, wird durch Kündigung und späteren Neuabschluss nicht erneut zum Neukunden — auch nicht bei einem Partnerwechsel. Das gilt als Reaktivierung; ein etwaiger Anspruch richtet sich nach den Regeln für Bestandskunden.
Wir prüfen den Vorgang und stellen die Auszahlung bis zur Klärung zurück. Bestätigt sich, dass keine echte Neukundenvermittlung vorlag, entsteht dafür kein Provisionsanspruch. Einzelheiten stehen in der Fair-Use-Policy.
Auf stornierte, nicht bezahlte oder erstattete Beträge besteht kein Provisionsanspruch. Bereits berechnete Provisionen können mit künftigen Provisionen verrechnet werden.
Sie kennen Unternehmen, die ihre Prozesse rund um fehlerhafte E-Rechnungen vereinfachen möchten? Dann bringen Sie uns zusammen — bis zu 23 % bei Neukunden, 10 % bei jeder Vertragsverlängerung.
Ausschließlich für gewerbliche Nutzung. Das Partnerprogramm ist ein Angebot der OREONX Software GmbH i. G.
Anfrage zu: Allgemeine Anfrage. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und eine kurze Nachricht — unser Team meldet sich direkt bei Ihnen.
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