Kostenlos · Lohnabrechnung 2026

Vom Bruttogehalt bis zur Auszahlung

Für Angestellte in Deutschland. Rechnet das Lohnsteuerabzugsverfahren nach § 39b EStG mit allen sechs Steuerklassen, der ab 2026 neuen Vorsorgepauschale samt Arbeitslosenversicherungs-Teilbetrag, vollständiger Sozialversicherung mit Beitragsbemessungsgrenzen, Übergangsbereich, Sachsen-Regel und Kinderabschlägen in der Pflege.

Datenstand 07.08.2026 · Ohne Gewähr, keine Steuerberatung · Alles läuft im Browser, nichts wird übertragen

Gesamtbrutto
Gehalt plus Sachbezüge
Steuerbrutto
Basis der Lohnsteuer
SV-Brutto
Basis der Sozialabgaben

Bezüge

§ 19 EStG
€ / Monat

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus. Werden als sonstige Bezüge nach § 39b Abs. 3 EStG versteuert — also über den Jahreslohn, nicht mit einem festen Satz.

€ / Jahr
Firmenwagen zur privaten Nutzung

Der geldwerte Vorteil erhöht Steuer- und SV-Brutto, wird aber nicht ausgezahlt.

0,03 % des Listenpreises je Kilometer und Monat.

km

Steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze Rente, beitragsfrei in der Sozialversicherung aber nur bis 4 %. Diese Lücke sieht man sonst nirgends.

€ / Monat

Lohnsteuerabzugsmerkmale

ELStAM, § 39 EStG

Wirkt im Lohnsteuerabzug nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst — dort gibt es stattdessen Kindergeld.

Zähler

Aus dem Lohnsteuerermäßigungsantrag, etwa für hohe Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung.

€ / Jahr
Kirchensteuerpflichtig

Sozialversicherung

SGB IV, V, VI, XI

Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %. Die Sätze der Kassen liegen weit auseinander — ein Punkt Unterschied sind bei 4.500 € Brutto rund 270 € im Jahr.

%
Pflegeversicherung
Kinderlos und über 23 Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den der Arbeitgeber nicht mitträgt.

Ab dem zweiten Kind sinkt der Arbeitnehmeranteil um je 0,25 Punkte, bis maximal fünf Kinder.

Kinder
Beschäftigt in Sachsen Dort trägt der Arbeitgeber nur 1,3 statt 1,8 Prozentpunkte — wegen des erhaltenen Buß- und Bettags.
Rentenversicherungsfrei Etwa bei Bezug einer Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem.
Arbeitgeberkosten mit ausweisen Zeigt Arbeitgeberanteile und Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld.

Ihre Abrechnung

Monatsdurchschnitt
Bruttobezüge
Gesetzliche Abzüge
Auszahlung
Auszahlung pro Monat
Pro Jahr
Abgabenquote
Grenzbelastung
Kosten Arbeitgeber

Womit gerechnet wird

  • Lohnsteuer: Jahresverfahren nach § 39b Abs. 2 EStG. Vom Jahresarbeitslohn gehen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €, Vorsorgepauschale und in Klasse II der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € ab. Auf den zu versteuernden Jahresbetrag wird in den Klassen I, II und IV der Grundtarif des § 32a Abs. 1 angewendet, in Klasse III der Splittingtarif nach Abs. 5. In Klasse VI gibt es weder Arbeitnehmer- noch Sonderausgaben-Pauschbetrag.
  • Klassen V und VI: § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG — das Zweifache des Unterschiedsbetrags zwischen dem Steuerbetrag für das Eineinviertelfache und das Dreiviertelfache des zu versteuernden Jahresbetrags, mindestens 14 %, mit den Grenzen 14.071 €, 34.939 € und 222.260 € für 2026.
  • Vorsorgepauschale, ab 2026 neu: Erstmals gibt es einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung — allerdings nur, soweit er zusammen mit den Teilbeträgen für Kranken- und Pflegeversicherung 1.900 € nicht übersteigt. Die bisherige Mindestvorsorgepauschale ist weggefallen. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 14.08.2025.
  • Einmalzahlungen: nach § 39b Abs. 3 EStG als Differenz zwischen der Jahreslohnsteuer mit und ohne den sonstigen Bezug. Deshalb wirkt ein Bonus mit dem Grenzsteuersatz, nicht mit einem Pauschalsatz.
  • Sozialversicherung 2026: Rente 18,6 %, Arbeitslosigkeit 2,6 %, Kranken 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 %. Beitragsbemessungsgrenze für Kranken und Pflege 5.812,50 € im Monat, für Rente und Arbeitslosigkeit 8.450 €. Versicherungspflichtgrenze 77.400 € im Jahr.
  • Pflegeversicherung: Zuschlag von 0,6 Punkten für Kinderlose ab 23, allein vom Arbeitnehmer getragen. Abschlag von 0,25 Punkten je Kind unter 25 für das zweite bis fünfte Kind, ebenfalls nur beim Arbeitnehmeranteil. In Sachsen trägt der Arbeitgeber 1,3 statt 1,8 Punkte.
  • Übergangsbereich: zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Der Faktor F ergibt sich 2026 aus 28 % geteilt durch den Gesamtbeitragssatz von 42,3 % und beträgt 0,6619. Der Arbeitgeber zahlt auf das volle Entgelt, der Arbeitnehmer nur die Differenz zum Gesamtbeitrag aus der verminderten beitragspflichtigen Einnahme.
  • Betriebsrente: steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze Rente nach § 3 Nr. 63 EStG, sozialversicherungsfrei aber nur bis 4 % nach § 1a SvEV. Der Bereich dazwischen ist steuerfrei, aber beitragspflichtig — genau deshalb weichen Steuerbrutto und SV-Brutto voneinander ab.
  • Solidaritätszuschlag: Freigrenze 20.350 € Jahreslohnsteuer, in Klasse III 40.700 €. Darüber die Milderungszone mit höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags. Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer nach Abzug der Kinderfreibeträge.

Was bewusst fehlt

Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag für ältere Beschäftigte, das Faktorverfahren in Steuerklasse IV, die Märzklausel bei Einmalzahlungen, der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich, die Fünftelregelung für Abfindungen, Kurzarbeit und Progressionsvorbehalt, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft, Werkstudenten- und Azubiregeln sowie die Beitragsfreiheit in der Gleitzone bei mehreren Beschäftigungen.

Der Rechner bildet außerdem den Lohnsteuerabzug ab, nicht die spätere Veranlagung. Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt in vielen Fällen Geld zurück — besonders in den Klassen V und VI und bei Werbungskosten über 1.230 €.

Verhältnis zum amtlichen Programmablaufplan

Arbeitgeber sind verpflichtet, den vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Programmablaufplan zu verwenden. Dieser Rechner setzt dieselben gesetzlichen Vorschriften um, ist aber kein zertifizierter Nachbau. Für den Cent-genauen Vergleich nutzen Sie den amtlichen Abgabenrechner des BMF. Alle Jahreswerte stehen im Code im Objekt P ganz oben und müssen zum Jahreswechsel getauscht werden.

Ohne Gewähr

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Überschlagsrechnung zu Informationszwecken. Er ist keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Entgeltabrechnung. Verbindlich ist allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers und der Bescheid Ihres Finanzamts.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung mit wirtschaftlicher Tragweite die Zahlen mit fachlicher Unterstützung nach.

Warum dieser Rechner hier steht

Wir arbeiten täglich mit Beträgen, die geprüft werden müssen

korrekturbeleg.de digitalisiert die Rechnungsprüfung zwischen Empfänger und Ersteller: Abweichungen bei Mengen, Nachträgen und Positionen werden markiert und als strukturierter Korrekturbeleg zurückgegeben — statt per E-Mail, Excel-Liste und markiertem PDF.

Plattform ansehen
Direkt 07735 9388322

Ausschließlich für gewerbliche Nutzung. Sie erreichen uns werktags von 8 bis 17 Uhr.