Anbieter
OREONX Software GmbH
Line-Eid-Straße 6
78467 Konstanz
Deutschland
Produkt
Korrekturbeleg.de ist ein Produkt der OREONX Software GmbH und wird unter der Domain korrekturbeleg.de angeboten.
Stand
18.04.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung Korrekturbeleg.de durch die OREONX Software GmbH.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, gewerbliche Kunden, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Grundlage des Vertragsverhältnisses sind:
- das individuelle Angebot oder die Bestellung,
- die jeweilige Leistungsbeschreibung,
- ein gegebenenfalls vereinbartes Service Level Agreement (SLA),
- ein gegebenenfalls vereinbarter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV),
- diese AGB.
- Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen oder das Angebot,
- das SLA für Service Levels,
- der AVV für datenschutzrechtliche Verarbeitung im Auftrag,
- diese AGB.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn OREONX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- OREONX stellt dem Kunden die Software Korrekturbeleg.de in ihrer jeweils vertragsgemäßen aktuellen Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung.
- Die Nutzung umfasst den Zugriff auf die vertraglich vereinbarten Funktionen, die Bereitstellung der erforderlichen Systemressourcen sowie den Zugriff über einen aktuellen Webbrowser oder eine von OREONX unterstützte Anwendung.
- Ein Eigentumsübergang an der Software, am Quellcode oder an der zugrunde liegenden Infrastruktur findet nicht statt.
- Maßgeblich für Art, Umfang und Eigenschaften der Leistungen sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls gebuchte Zusatzleistungen.
- Schulungen, Implementierungen, Migrationen, Individualanpassungen, Beratungsleistungen oder Schnittstellenanbindungen schuldet OREONX nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 3 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
- OREONX stellt die Software auf einer eigenen oder durch beauftragte Dienstleister betriebenen Infrastruktur bereit.
- Die Datenverarbeitung erfolgt in Rechenzentren in Deutschland, insbesondere in Nürnberg und Frankfurt am Main. Die genutzte Rechenzentrumsinfrastruktur ist ISO 27001-zertifiziert.
- Übergabepunkt der Leistung ist der Routerausgang des von OREONX genutzten Rechenzentrums zum öffentlichen Internet.
- Für die Internetverbindung des Kunden sowie für die bei ihm eingesetzte Hard- und Software ist allein der Kunde verantwortlich.
- OREONX ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Patches und technische Weiterentwicklungen durchzuführen, soweit dies der Sicherheit, Stabilität, Fehlerbehebung oder Weiterentwicklung des Produkts dient.
- Geplante Wartungsfenster und kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gelten nicht als vertragswidrige Nichtverfügbarkeit.
- Eine bestimmte Zielverfügbarkeit schuldet OREONX nur, wenn diese ausdrücklich im Angebot oder in einem SLA vereinbart wurde.
- OREONX darf die Software ändern, soweit dies aus technischen, sicherheitsrelevanten, regulatorischen oder betriebswirtschaftlich sachlichen Gründen erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
- Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Einschränkung der vereinbarten Kernfunktionalität, informiert OREONX den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde den Vertrag zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
§ 4 Nutzungsrechte
- OREONX räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Das Nutzungsrecht umfasst die Anzeige und Nutzung der Software, die Eingabe, Speicherung, Verarbeitung und Ausgabe von Daten sowie die Nutzung vereinbarter Export- und Berichtsfunktionen.
- Die Nutzung ist ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke des Kunden zulässig. Eine Nutzung für Dritte, eine Weitervermietung oder das Anbieten als eigene SaaS-Leistung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von OREONX unzulässig.
- Der Kunde darf die Software nicht kopieren, verbreiten, bearbeiten, dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausnahmsweise zulässig ist.
- Soweit im Angebot Benutzerkonten, Nutzungskontingente, Mandanten, Dokumentenvolumen oder sonstige Nutzungsgrenzen vereinbart sind, ist der Kunde an diese Grenzen gebunden.
- Bei Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs ist OREONX berechtigt, die zusätzliche Nutzung nach der jeweils vereinbarten Preislogik nachzuberechnen oder eine Anpassung des Tarifs zu verlangen.
- Sämtliche Rechte an der Software, an der Dokumentation, an Kennzeichen, Marken, Designs und sonstigen Schutzrechten verbleiben bei OREONX oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- OREONX darf vollständig anonymisierte Nutzungsdaten zur Gewährleistung von Sicherheit, Stabilität, Fehleranalyse und Produktverbesserung auswerten. Ein Rückschluss auf natürliche Personen darf dabei nicht möglich sein.
§ 5 Drittsoftware und Open Source
- Die Software kann Komponenten, Bibliotheken oder Dienste Dritter enthalten oder einbinden.
- Soweit für Drittkomponenten gesonderte Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten, gehen diese für die jeweilige Komponente den Regelungen dieser AGB vor.
- Enthält die Software Open-Source-Komponenten, gelten insoweit die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
- OREONX bleibt für die von OREONX selbst geschuldeten Leistungen Vertragspartner des Kunden. Dies gilt nicht für eigenständige Leistungen Dritter, die der Kunde zusätzlich direkt bezieht.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich vorliegen.
- Der Kunde hat Zugangsdaten, Benutzerkennungen und Passwörter geheim zu halten, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und OREONX unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch vermutet wird.
- Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB.
- Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte, Schadsoftware oder sonstige sicherheitsgefährdende Daten in die Plattform einbringen oder über die Plattform verarbeiten.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm eingegebenen oder verarbeiteten Inhalte selbst verantwortlich.
- Der Kunde trifft eigene angemessene Datensicherungsmaßnahmen, soweit dies nach Art und Umfang der verarbeiteten Daten erforderlich ist.
- Der Kunde hat OREONX Mängel und Störungen unverzüglich möglichst nachvollziehbar anzuzeigen und die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen in zumutbarem Umfang bereitzustellen.
- Der Kunde ist für die Einhaltung eigener gesetzlicher Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Compliance-Pflichten selbst verantwortlich.
- Der Kunde ist auch für das Verhalten seiner berechtigten Nutzer verantwortlich.
§ 7 Support
- Support wird im Rahmen des jeweils gebuchten Leistungsumfangs erbracht.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt Support ausschließlich per E-Mail an support@korrekturbeleg.de.
- Reaktionszeiten, Eskalationsstufen und Verfügbarkeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot, Tarif oder SLA festgelegt wurden.
- Soweit eine Anfrage keinen Mangel der geschuldeten Leistung betrifft, sondern Beratung, Anpassung oder Zusatzsupport, kann OREONX diese Leistung gesondert anbieten und berechnen.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
- Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Soweit OREONX personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten AVV.
- Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Daten. OREONX erhält hieran nur die Rechte, die zur Vertragsdurchführung, technischen Bereitstellung, Fehlerbehebung, Datensicherung und Wiederherstellung erforderlich sind.
- OREONX trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Daten des Kunden vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch und unzulässiger Veränderung zu schützen.
- OREONX ist berechtigt, für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen. Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, werden diese im Rahmen des AVV geregelt.
- Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und bis spätestens 14 Tage nach Vertragsende die Herausgabe seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen, soweit dies technisch verfügbar und vertraglich vorgesehen ist.
- OREONX löscht die vom Kunden gespeicherten Daten grundsätzlich 30 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Nutzung der Leistungen von OREONX erfolgt gegen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
- Preise, Leistungsumfang, gebuchter Tarif und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Bestellung.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Produkte von OREONX sind monatlich oder jährlich zahlbar. Unabhängig von der gewählten Zahlungsweise beträgt die Vertragslaufzeit stets 12 Monate.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Zusatzleistungen, Mehrnutzung, Erweiterungen oder gesondert beauftragte Leistungen werden zusätzlich berechnet.
- Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist OREONX nach Mahnung berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, sofern die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt wurden.
- Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere Verzugszinsen und weitere Rechte, bleiben unberührt.
- Preisänderungen für zukünftige Vertragsperioden sind zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere Kostensteigerungen bei Hosting, Infrastruktur, Personal, Sicherheit oder Drittleistungen.
- OREONX wird Preisänderungen mindestens 3 Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer für den Kunden nachteiligen Preisänderung kann der Kunde den Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen.
§ 10 Vorübergehende Sperre oder Einschränkung
- OREONX ist berechtigt, die Nutzung der Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren oder einzuschränken, wenn
- ein erheblicher Zahlungsverzug vorliegt,
- ein Sicherheitsvorfall oder eine Sicherheitsbedrohung besteht,
- der Kunde die Software rechtswidrig oder vertragswidrig nutzt,
- eine Sperre gesetzlich, behördlich oder durch gerichtliche Anordnung erforderlich ist.
- OREONX wird den Kunden, soweit möglich und zumutbar, vorab oder unverzüglich nachträglich über die Sperre und deren Grund informieren.
- Die Pflicht des Kunden zur Zahlung bereits fälliger Entgelte bleibt während einer berechtigten Sperre unberührt.
§ 11 Gewährleistung
- OREONX gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den vertraglich vereinbarten Funktionen entspricht.
- Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Störung darauf beruht, dass
- der Kunde die Software unsachgemäß nutzt,
- der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von OREONX Eingriffe oder Änderungen vorgenommen haben,
- die Software mit inkompatibler Hard- oder Software oder ungeeigneten Schnittstellen verwendet wird,
- die Beeinträchtigung nur unerheblich ist.
- OREONX ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Update, Workaround oder Ersatzbereitstellung zu beheben.
- Der Kunde hat OREONX bei der Mangelanalyse und Mangelbeseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
- Schlägt die Mangelbeseitigung endgültig fehl und ist die Nutzung der Software dadurch wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
§ 12 Haftung
- OREONX haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OREONX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von OREONX bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und höchstens auf den dreifachen Nettowert der vertraglich vereinbarten Jahresvergütung begrenzt.
- OREONX haftet nicht für Datenverluste, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde zumutbare Datensicherungsmaßnahmen unterlassen hat oder Schäden durch den Kunden selbst oder durch Dritte verursacht wurden.
- Für Ausfälle, Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen infolge höherer Gewalt haftet OREONX nicht. Hierzu zählen insbesondere Stromausfälle, Netzausfälle, Streiks, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen und vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von OREONX.
- Soweit die Haftung von OREONX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OREONX.
§ 13 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
- Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
- bereits offenkundig sind,
- ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung offenkundig werden,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
- aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
- Die Parteien werden ihre Mitarbeiter und gegebenenfalls eingesetzte Unterauftragnehmer entsprechend verpflichten.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird mit Vertragsschluss oder mit Freischaltung des Kundenkontos wirksam.
- Die feste Vertragslaufzeit beträgt stets 12 Monate.
- Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
- Die gewählte Zahlungsweise, monatlich oder jährlich, lässt die feste jährliche Vertragslaufzeit unberührt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine Partei trotz Mahnung oder Abmahnung wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt,
- der Kunde trotz Mahnung wesentliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, soweit gesetzlich zulässig.
- Mit Vertragsende enden die Nutzungsrechte des Kunden. Der Kunde hat die Nutzung der Software dann einzustellen. Rechte auf Datenausgabe nach § 8 bleiben unberührt.
§ 15 Änderungen der AGB
- OREONX ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsperioden zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Sachliche Gründe sind insbesondere
- Änderungen der Rechtslage,
- Änderungen technischer Standards,
- Sicherheitsanforderungen,
- Änderungen des Leistungsmodells oder der Infrastruktur,
- Regelungsbedarf aufgrund von Lücken oder Störungen im Vertragsgefüge.
- OREONX teilt dem Kunden Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform mit.
- Widerspricht der Kunde einer angekündigten Änderung, gelten für die laufende Vertragsperiode die bisherigen AGB fort. OREONX ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode ordentlich zu beenden.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu.
- Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung von OREONX übertragen werden.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.